Informationen zur Pflegeversicherung
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.
Sie benötigen deshalb in erheblichem Maße fremde Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung,Mobilität und in ihrem Haushalt. In diesem Zusammenhang werden auch Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Menschen einer der drei Pflegestufen an:
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Die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich nach folgenden Kriterien:
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Die Leistungen im Überblick
Die Pflegesachleistung umfaßt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Sie werden von Fachkräften der Pflegedienste erbracht, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können Leistungen in folgender Höhe abgerechnet werden:
Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
| Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) |
Pflegestufe 2 (Schwerpflege- bedürftigkeit) |
Pflegestufe 3 (Schwerstpflege- bedürftigkeit) | |||
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1.023 EUR | bis 1.279 EUR | bis 1.432 EUR (in Härtefällen 1687 EUR) | ||
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bis 1.432 EUR | bis 1.432 EUR | bis 1.432 EUR | ||
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bis 1.432 EUR im Jahr |
bis 1.432 EUR im Jahr |
bis 1.432 EUR im Jahr | ||
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bis 384 EUR | bis 9 21 EUR | bis 1.432 EUR |
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
| Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) |
Pflegestufe 2 (Schwerpflege- bedürftigkeit) |
Pflegestufe 3 (Schwerstpflege- bedürftigkeit) | |||
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bis 384 EUR |
bis 921 EUR |
bis 1.432 EUR (in Härtefällen bis 1.918 EUR) | ||
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205 EUR | 410 EUR | 665 EUR | ||
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z. B. 307 EUR aus 1. (= 80%) und 41 EUR aus 2. (=20%) |
z. B. 736 EUR aus 1. (=80%) und 82 EUR aus 2. (=20%) |
z. B. 1.145 EUR aus 1. (= 80%) und 133 EUR aus 2. (= 20%) | ||
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bis 31 EUR im Monat |
bis 31 EUR im Monat |
bis 31 EUR im Monat | ||
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bis 119 EUR | bis 239 EUR | bis 358 EUR | ||
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kostenlos | kostenlos | kostenlos | ||
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bis 460 EUR im Jahr |
bis 460 EUR im Jahr |
bis 460 EUR im Jahr |
Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Falls die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wird, kann ein anteiliges Pflegegeld beantragt werden. Maßstab für diese Kombileistung ist der Prozentsatz der jeweiligen Inanspruchnahme.
Rufen Sie wegen weitergehender Informationen und Beratung bitte die für Sie zuständige Pflegekasse an! - Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei unseren Sozialstationen und ambulanten Diensten.

